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OGH · 15Os3/09v; 12Os7/10m · 16. Februar 2010

Beisatz: Der Verweis auf Bertel/Venier, Strafprozessrecht2 Rz 363 wiederum scheitert daran, dass die genannten Kommentatoren ihrerseits nur das genannte Verfassungsgerichtshofserkenntnis fehlzitieren, ohne eine inhaltliche Begründung für ihre These zu bieten. Die vom Oberlandesgericht konkret aufgezeigte Absprache des Beschuldigten...

Rechtssatz16. Februar 2010ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124553

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Entscheidung

OGH · 15Os3/09v; 12Os7/10m · 16. Februar 2010

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Normen

StPO §173 Abs2 Z2