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OGH · 16Ok6/08 · 16. Juli 2008

Beisatz: Eine nachträgliche Änderung der Bewertungskriterien für Lieferungen ist nicht prinzipiell ausgeschlossen. Allerdings ist die sachliche Rechtfertigung einer derartigen nachträglichen Änderung der Bewertungskriterien besonders streng zu prüfen, wenn der Verdacht besteht, dass diese Änderung nur der Verschleierung eines...

Rechtssatz16. Juli 2008ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123762

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Entscheidung

OGH · 16Ok6/08 · 16. Juli 2008

16Ok6/08 · OGH · 16. Juli 2008

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