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OGH · 1Ob273/07i; 1Ob25/09x · 8. September 2009

Auch; nur: Im Falle der - einseitigen - Verlegung einer Dienstbarkeit im Interesse des Belasteten, die vom Berechtigten in Kauf zu nehmen ist, hat der Dienstbarkeitsverpflichtete auch alle Kosten der Verlegung zu tragen. (T1); Beisatz: Hievon sind auch...

Rechtssatz8. September 2009ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123638

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Entscheidung

OGH · 1Ob273/07i; 1Ob25/09x · 8. September 2009

1Ob273/07i; 1Ob25/09x · OGH · 8. September 2009

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