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OGH · 3Ob272/07g; 1Ob86/08s; 3Ob239/08f; 5Ob24/09d; 6Ob3/09y · 2. Juli 2009

Auch; nur: Eine nach Bindung des Verlassenschaftsgerichts an den Einantwortungsbeschluss abgegebene Erbantrittserklärung führt nicht mehr zu einer Entscheidung über das Erbrecht im Verfahren außer Streitsachen. Nach diesem Zeitpunkt („später") können erbrechtliche Ansprüche nur noch mit Klage (nach §§...

Rechtssatz2. Juli 2009ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123303

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Entscheidung

OGH · 3Ob272/07g; 1Ob86/08s; 3Ob239/08f; 5Ob24/09d; 6Ob3/09y · 2. Juli 2009

3Ob272/07g; 1Ob86/08s; 3Ob239/08f; 5Ob24/09d; 6Ob3/09y · OGH · 2. Juli 2009

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Normen

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