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OGH · 4Ob101/06s; 6Ob34/19x; 6Ob11/20s · 2. September 2020

Veröff: SZ 2006/155 Beisatz: Das Auskunftsrecht der Aktionäre gehört zu den in der Hauptversammlung wahrzunehmenden Mitgliedschaftsrechten; es steht nicht nur den Aktionären selbst, sondern auch ihren gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertretern zu. (T1) Vgl; Beis wie T1; Beisatz: Das...

Rechtssatz2. September 2020ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121480

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Entscheidung

OGH · 4Ob101/06s; 6Ob34/19x; 6Ob11/20s · 2. September 2020

4Ob101/06s; 6Ob34/19x; 6Ob11/20s · OGH · 2. September 2020

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