Entscheidung
OGH · 13Os65/06t; 12Os24/07g; 15Os122/07s · 21. Januar 2008
13Os65/06t; 12Os24/07g; 15Os122/07s · OGH · 21. Januar 2008
Den vollständigen Entscheidungstext findest du im verknüpften RIS-Original.
Normen
StGB §216 Abs1
OGH
Vgl auch; Beisatz: Ein Ausnützen im Sinne des § 216 Abs 1 StGB liegt nur vor, wenn der Täter für die von der Prostituierten empfangenen materiellen Vorteile, die über trinkgeldartige Zuwendungen hinausgehen, keine oder nur unverhältnismäßig geringe Gegenleistungen...
Quelle: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Die lokale Darstellung, Verlinkungen und Kontextangaben dienen der Orientierung und ersetzen keine juristische Prüfung.
Entscheidung
13Os65/06t; 12Os24/07g; 15Os122/07s · OGH · 21. Januar 2008
Den vollständigen Entscheidungstext findest du im verknüpften RIS-Original.