Entscheidung
OGH · 11Os52/05i; 9ObA117/06f · 10. April 2008
11Os52/05i; 9ObA117/06f · OGH · 10. April 2008
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Normen
StGB §159StGB §161StGB §309 Abs2VerG 2002 §23
OGH
nur: Die an Hand der Verantwortlichkeit leitender Organe von Kapitalgesellschaften entwickelten Haftungsgrundsätze sind auf - wenngleich ehrenamtlich tätige - Vorstandsmitglieder jedenfalls solcher Vereine zu übertragen, die eine umfangreiche unternehmerische Tätigkeit ausüben. (T1); Veröff: SZ 2008/51
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Entscheidung
11Os52/05i; 9ObA117/06f · OGH · 10. April 2008
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