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OGH · 2Ob304/04a; 2Ob261/07g; 9ObA55/11w; 8ObA57/23z · 24. Oktober 2024

Veröff: SZ 2008/137 Vgl; Beisatz: Nach dem klaren Gesetzeswortlaut kommt die Ausfallsbürgenhaftung bereits dann zum Tragen, wenn der Beschäftiger die Ansprüche des Überlassers aus dem Dienstverschaffungsvertrag (arg „seine Verpflichtungen aus der Überlassung“) nachweislich erfüllt hat, er also das...

Rechtssatz24. Oktober 2024ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120833

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Entscheidung

OGH · 2Ob304/04a; 2Ob261/07g; 9ObA55/11w; 8ObA57/23z · 24. Oktober 2024

2Ob304/04a; 2Ob261/07g; 9ObA55/11w; 8ObA57/23z · OGH · 24. Oktober 2024

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