OGH

OGH · 1Bkd6/05; 1Bkd1/08; 1Ob89/12p; 7Bkd8/12 · 21. Juni 2013

Auch; Beisatz: Die Verlängerung der mit sechs Monaten limitierten einstweiligen Maßnahme ist grundsätzlich auch mehrmals möglich und kann ausnahmsweise die Gesamtdauer von einem Jahr dann überschreiten, wenn mit der Disziplinarstrafe der Streichung von der Liste mit großer Wahrscheinlichkeit...

Rechtssatz21. Juni 2013ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120449

Original im RIS öffnen · PDF

Quelle: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Die lokale Darstellung, Verlinkungen und Kontextangaben dienen der Orientierung und ersetzen keine juristische Prüfung.

Entscheidung

OGH · 1Bkd6/05; 1Bkd1/08; 1Ob89/12p; 7Bkd8/12 · 21. Juni 2013

1Bkd6/05; 1Bkd1/08; 1Ob89/12p; 7Bkd8/12 · OGH · 21. Juni 2013

Den vollständigen Entscheidungstext findest du im verknüpften RIS-Original.

Normen

DSt 1990 §19 Abs4