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OGH · 7Ob284/03w; 7Ob315/03d · 21. April 2004

Beisatz: Das Bedingungswerk des Versicherers wird allein durch die Verwendung des die Versicherung bezeichnenden Kürzels Gegenstand des Vertrages. Die gebrauchten Kürzel können für einen Versicherungsmakler keine ungewöhnliche Vertragsbezeichnung darstellen, da er im ständigen Geschäftsverkehr mit Versicherern zweifellos auch...

Rechtssatz21. April 2004ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118896

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Entscheidung

OGH · 7Ob284/03w; 7Ob315/03d · 21. April 2004

7Ob284/03w; 7Ob315/03d · OGH · 21. April 2004

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MaklerG §28