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OGH · 5Ob167/03z; 5Ob263/07y; 8Ob33/18p · 29. Mai 2018

Veröff: SZ 2004/42 Ähnlich; Beisatz: Hier: Ein „angemessenes" Entgelt, das allenfalls an den Honorarrichtlinien orientiert werden könnte, würde voraussetzen, dass keine Honorarvereinbarung getroffen wurde; die Bezahlung einer Kündigungsentschädigung bei Beendigung eines Verwaltungsvertrages hinge von der Branchenüblichkeit ab. (T1)...

Rechtssatz29. Mai 2018ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119058

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Entscheidung

OGH · 5Ob167/03z; 5Ob263/07y; 8Ob33/18p · 29. Mai 2018

5Ob167/03z; 5Ob263/07y; 8Ob33/18p · OGH · 29. Mai 2018

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Normen

ABGB §1004