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OGH · 6Ob109/03b; 9Ob57/07h; 2Ob186/10g; 7Ob248/11p; 3Ob209/14b · 21. Januar 2015

Auch; Beisatz: Weder der Erbfall noch die Testamentskundmachung lösen den Verzug des Beschenkten aus. Es bedarf vielmehr einer Fälligstellung durch den Noterben, aus der der Beschenkte die Tatsache, aber auch die konkrete Höhe eines solchen Ausgleichsanspruchs entnehmen kann....

Rechtssatz21. Januar 2015ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117847

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Entscheidung

OGH · 6Ob109/03b; 9Ob57/07h; 2Ob186/10g; 7Ob248/11p; 3Ob209/14b · 21. Januar 2015

6Ob109/03b; 9Ob57/07h; 2Ob186/10g; 7Ob248/11p; 3Ob209/14b · OGH · 21. Januar 2015

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