Entscheidung
OGH · 8ObA64/02y; 9ObA22/12v · 26. November 2012
8ObA64/02y; 9ObA22/12v · OGH · 26. November 2012
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Normen
BPG §7 Abs1
OGH
Vgl; Beisatz: Eine einvernehmliche Auflösung steht dem Eintritt der Unverfallbarkeit grundsätzlich nicht entgegen. (T1); Beisatz: Hier waren aufeinanderfolgende, mit verschiedenen Gesellschaften desselben Konzerns abgeschlossene Arbeitsverträge eines Dienstnehmers zu beurteilen, von denen der letzte durch Arbeitnehmerkündigung endete. (T2)
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Entscheidung
8ObA64/02y; 9ObA22/12v · OGH · 26. November 2012
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