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OGH · 6Ob316/02t; 9ObA120/09a; 1Ob105/13t; 5Ob170/21t; 4Ob155/23g · 20. Februar 2024

Auch; nur: Die sachliche Unzuständigkeit wegen Vorliegens der Handelsgerichtsbarkeit für einen oder mehrere der Beklagten steht der gemeinschaftlichen Einklagung nicht im Weg; umgekehrt können Nichtkaufleute mit Kaufleuten vor dem Kausalgericht geklagt werden. (T1) Vgl nur: Eine der Voraussetzungen...

Rechtssatz20. Februar 2024ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117283

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Entscheidung

OGH · 6Ob316/02t; 9ObA120/09a; 1Ob105/13t; 5Ob170/21t; 4Ob155/23g · 20. Februar 2024

6Ob316/02t; 9ObA120/09a; 1Ob105/13t; 5Ob170/21t; 4Ob155/23g · OGH · 20. Februar 2024

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Normen

JN §93 Abs1