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OGH · 10Ob32/00d; 6Ob47/24s · 26. März 2025

nur: Die Einberufung der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft erfordert, sofern in der Satzung nichts Gegenteiliges geregelt wird, bei einem mehrgliedrigen Vorstand einen Vorstandsbeschluss. (T1)Beisatz: Hier: Beurteilung des Fehlens einer Beginnzeit der Hauptversammlung im Vorstandsbeschluss (T2)

Rechtssatz26. März 2025ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114610

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Entscheidung

OGH · 10Ob32/00d; 6Ob47/24s · 26. März 2025

10Ob32/00d; 6Ob47/24s · OGH · 26. März 2025

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