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OGH · 7Ob50/00d; 6Ob105/08x · 7. Juli 2008

Vgl; Beisatz: Sachen, die sich - wie das hier betroffene Fahrzeug - nicht für einen Gerichtserlag eignen, können (nur) durch Übergabe an einen vom Gericht zu bestellenden Verwahrer in gerichtliche Verwahrung genommen werden. Der Verwahrer ist kein Organ...

Rechtssatz7. Juli 2008ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114201

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Entscheidung

OGH · 7Ob50/00d; 6Ob105/08x · 7. Juli 2008

7Ob50/00d; 6Ob105/08x · OGH · 7. Juli 2008

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Normen

ABGB §1425 VIIGeo §284 Abs1 Z3Geo §284 Abs4