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OGH · 9ObA68/99m; 9ObA326/99b · 26. Januar 2000

nur: Dem Machthaber gebührt kein Ersatz, wenn das Schadensrisiko zu seinem gewöhnlichen Berufsrisiko gehört und als durch das vom Machtgeber gezahlte Entgelt abgedeckt und überwälzt erscheint. Über Geschäftsbesorger verhängte Geldstrafen sind grundsätzlich kein Aufwand iSd § 1014 ABGB;...

Rechtssatz26. Januar 2000ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112271

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Entscheidung

OGH · 9ObA68/99m; 9ObA326/99b · 26. Januar 2000

9ObA68/99m; 9ObA326/99b · OGH · 26. Januar 2000

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Normen

ABGB §1014