OGH

OGH · 6Ob86/99m; 6Ob169/98s · 20. Mai 1999

nur: Der Ergebnisabführungsvertrag ist demnach ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, das ein Dauerschuldverhältnis begründet. Als solches kann er unbeschadet eines allenfalls vereinbarten ordentlichen Kündigungsrechts auch aus wichtigen Gründen jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufgekündigt werden. (T1)

Rechtssatz20. Mai 1999ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112183

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Entscheidung

OGH · 6Ob86/99m; 6Ob169/98s · 20. Mai 1999

6Ob86/99m; 6Ob169/98s · OGH · 20. Mai 1999

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Normen

AktG §238GmbHG §49 ffKStG 1988 §9 Abs4