Entscheidung
OGH · 6Ob241/98d; 6Ob23/99x · 20. Mai 1999
6Ob241/98d; 6Ob23/99x · OGH · 20. Mai 1999
Den vollständigen Entscheidungstext findest du im verknüpften RIS-Original.
Normen
GmbHG §49GmbHG §76
OGH
Vgl auch; Beisatz: Die Beurkundung satzungsändernder Gesellschafterbeschlüsse kann nur durch ein notarielles Protokoll gemäß § 87 NO erfolgen. Diese Beurkundung durch einen Notariatsakt ist nur bei einer Willensübereinstimmung aller Gesellschafter möglich. Ein nur von den Mehrheitsgesellschaftern gefaßter Beschluß,...
Quelle: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Die lokale Darstellung, Verlinkungen und Kontextangaben dienen der Orientierung und ersetzen keine juristische Prüfung.
Entscheidung
6Ob241/98d; 6Ob23/99x · OGH · 20. Mai 1999
Den vollständigen Entscheidungstext findest du im verknüpften RIS-Original.