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OGH · 11Os96/98; 13Os169/99 · 7. Juni 2000

Vgl aber; Beisatz: Dem Gebot der Vernehmung des Angeklagten wird dadurch Genüge getan, dass der Verteidiger zum geltend gemachten privatrechtlichen Anspruch (auch erst im Schlussvortrag) Stellung nimmt und der Angeklagte dieser Prozesshandlung nicht widerspricht. (T1)

Rechtssatz7. Juni 2000ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111353

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Entscheidung

OGH · 11Os96/98; 13Os169/99 · 7. Juni 2000

11Os96/98; 13Os169/99 · OGH · 7. Juni 2000

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Normen

StPO §255 Abs3StPO §365 Abs2