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OGH · 7Ob313/97y; 3Ob154/01w; 6Ob140/10x · 11. Oktober 2010

Beisatz: Wurde eine vermachte Geldforderung bereits vom Schuldner erfüllt, so hat der Vermächtnisnehmer anstelle des nicht mehr erfüllbaren Anspruchs auf Abtretung (im Sinne des § 664 ABGB) einen Geldanspruch gegen den Erben; dies jedenfalls dann, wenn ihm der...

Rechtssatz11. Oktober 2010ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109863

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Entscheidung

OGH · 7Ob313/97y; 3Ob154/01w; 6Ob140/10x · 11. Oktober 2010

7Ob313/97y; 3Ob154/01w; 6Ob140/10x · OGH · 11. Oktober 2010

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Normen

ABGB §664