OGH

OGH · 10ObS183/97b; 10ObS399/01a · 14. Mai 2002

Veröff: SZ 70/130 Vgl auch; Beisatz: Eine derartige, im Pflegealltag zum Wohl des Betreuten erforderliche kurzfristige Maßnahme wäre damit auch nach geltender Rechtslage nicht als Freiheitsbeschränkung zu qualifizieren. (T1)

Rechtssatz14. Mai 2002ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108505

Original im RIS öffnen · PDF

Quelle: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Die lokale Darstellung, Verlinkungen und Kontextangaben dienen der Orientierung und ersetzen keine juristische Prüfung.

Entscheidung

OGH · 10ObS183/97b; 10ObS399/01a · 14. Mai 2002

10ObS183/97b; 10ObS399/01a · OGH · 14. Mai 2002

Den vollständigen Entscheidungstext findest du im verknüpften RIS-Original.

Normen

StGB §99 A