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OGH · 7Ob2373/96p; 6Ob117/02b; 5Ob105/05k; 9Ob7/11m; 2Ob186/10g; 2Ob197/15g; 2Ob130/16f; 2Ob224/21m · 26. April 2022

Veröff: SZ 70/107 nur: Die Berücksichtigung einer Schenkung erfolgt dadurch, dass sie dem reinen Nachlass hinzugeschlagen wird. Auf dieser Basis wird neuerlich der Pflichtteil ermittelt. Der Mehrbetrag, der sich im Vergleich zum Nachlasspflichtteil ergibt, heißt Schenkungspflichtteil oder Pflichtteilserhöhung....

Rechtssatz26. April 2022ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107684

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Entscheidung

OGH · 7Ob2373/96p; 6Ob117/02b; 5Ob105/05k; 9Ob7/11m; 2Ob186/10g; 2Ob197/15g; 2Ob130/16f; 2Ob224/21m · 26. April 2022

7Ob2373/96p; 6Ob117/02b; 5Ob105/05k; 9Ob7/11m; 2Ob186/10g; 2Ob197/15g; 2Ob130/16f; 2Ob224/21m · OGH · 26. April 2022

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Normen

ABGB §785