Entscheidung
OGH · 3Ob2/96; 3Ob255/01y · 18. Juli 2002
3Ob2/96; 3Ob255/01y · OGH · 18. Juli 2002
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Normen
BAO §1EO §1 Z13 IILKO §12 Abs1
OGH
Vgl; Beisatz: Öffentliche Abgaben sind alle einmaligen oder laufenden Geldleistungen, die kraft öffentlichen Rechts aufgrund einer generellen Norm zur Erzielung von Einnahmen der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) zur Bestreitung des Aufwands im öffentlichen Interesse allen auferlegt werden. (T1)
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Entscheidung
3Ob2/96; 3Ob255/01y · OGH · 18. Juli 2002
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