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OGH · 4Ob2074/96w; 5Ob89/08m; 5Ob131/10s · 15. Juli 2010

Veröff: SZ 69/109 Beisatz: Die bücherliche Eintragung bedarf vielmehr der Zustimmung der übrigen Miteigentümer und muss ob der gesamten Liegenschaften erfolgen. (T1); Beisatz: Gegenstand der Fruchtnießung können auch ideelle oder räumlich bestimmte Teile einer Liegenschaft sein. (T2) Beisatz:...

Rechtssatz15. Juli 2010ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0098753

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Entscheidung

OGH · 4Ob2074/96w; 5Ob89/08m; 5Ob131/10s · 15. Juli 2010

4Ob2074/96w; 5Ob89/08m; 5Ob131/10s · OGH · 15. Juli 2010

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