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OGH · 4Ob90/95; 8ObA113/01b; 4Ob290/02d · 18. Februar 2003

Ähnlich; Beisatz: Durch eine einstweilige Verfügung darf kein Beschäftigungsverbot geschaffen werden, wenn dies dazu führen müsste, dass das Beschäftigungsverhältnis gelöst wird. (T1) Auch; Beis wie T1; Beisatz: Ein Beschäftigungsverbot muss aber nicht in jedem Fall zu einer Lösung...

Rechtssatz18. Februar 2003ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0090647

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Entscheidung

OGH · 4Ob90/95; 8ObA113/01b; 4Ob290/02d · 18. Februar 2003

4Ob90/95; 8ObA113/01b; 4Ob290/02d · OGH · 18. Februar 2003

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