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OGH · 4Ob567/94; 4Ob2307/96k; 1Ob288/01m; 4Ob102/02g; 4Ob179/02f; 8Ob133/15i; 5Ob101/25a · 5. August 2025

Beisatz: Wird die Gestaltungserklärung nur einem von mehreren Schuldnern gegenüber abgegeben, so ist sie unwirksam, weil bei einemunteilbaren Schuldverhältnis Gestaltungsrechte wie Rücktritt und Kündigung nur gegen alle Mitschuldner wirken können. (T1) Vgl auch; Beisatz: Hier: Leasingvertrag. (T2) Beisatz:...

Rechtssatz5. August 2025ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0025098

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Entscheidung

OGH · 4Ob567/94; 4Ob2307/96k; 1Ob288/01m; 4Ob102/02g; 4Ob179/02f; 8Ob133/15i; 5Ob101/25a · 5. August 2025

4Ob567/94; 4Ob2307/96k; 1Ob288/01m; 4Ob102/02g; 4Ob179/02f; 8Ob133/15i; 5Ob101/25a · OGH · 5. August 2025

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