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OGH · 10ObS159/94; 10ObS81/95; 10ObS383/98s; 10ObS153/00y; 10ObS259/03s · 2. Dezember 2003

nur: Wenn eine vorgeschnittene oder auch eine breiige Nahrung selbständig aufgenommen werden kann, besteht kein gesonderter Pflegebedarf für das Einnehmen von Mahlzeiten. (T1) nur T1; Beisatz: Das mundgerechte Vorbereiten von Speisen, wie etwa das Anrichten einer vorgeschnittenen Nahrung,...

Rechtssatz2. Dezember 2003ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0058293

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Entscheidung

OGH · 10ObS159/94; 10ObS81/95; 10ObS383/98s; 10ObS153/00y; 10ObS259/03s · 2. Dezember 2003

10ObS159/94; 10ObS81/95; 10ObS383/98s; 10ObS153/00y; 10ObS259/03s · OGH · 2. Dezember 2003

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Normen

EinstV §1 Abs4