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OGH · 10ObS170/94; 10ObS210/94; 10ObS188/95 · 12. März 1996

Auch; Beisatz: Ist die Klägerin nämlich von allen Haushaltsarbeiten ausgeschlossen, dann kann mangels abweichender Feststellungen davon ausgegangen werden, daß sie auch nicht in der Lage ist, täglich eine ordentlich gekochte warme Mahlzeit zuzubereiten. (T1)

Rechtssatz12. März 1996ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0058284

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Entscheidung

OGH · 10ObS170/94; 10ObS210/94; 10ObS188/95 · 12. März 1996

10ObS170/94; 10ObS210/94; 10ObS188/95 · OGH · 12. März 1996

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Normen

EinstV §1 Abs4