Entscheidung
OGH · 13Os80/94; 15Os161/98 (15Os162/98) · 1. Oktober 1998
13Os80/94; 15Os161/98 (15Os162/98) · OGH · 1. Oktober 1998
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Normen
StPO §88StPO §412
OGH
Auch; Beisatz: Zugleich mit der Anordnung von Erhebungen über den Aufenthalt des Beschuldigten an seinem aktenkundigen Wohnort darf die "Abbrechung des Verfahrens" noch nicht beschlossen werden, sondern erst nach einem negativen Erhebungsergebnis. (T1)
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13Os80/94; 15Os161/98 (15Os162/98) · OGH · 1. Oktober 1998
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