OGH

OGH · 7Ob510/94; 1Ob100/01i; 5Ob128/07w; 9Ob16/14i; 8Ob123/18y; 4Ob89/25d; 8Ob47/26h · 20. Mai 2026

Auch; Beisatz: Der leiblichen Mutter kommt im Verfahren zur Ersetzung der Zustimmung des leiblichen Vaters zur Adoption des Minderjährigen durch den nunmehrigen Ehemann der leiblichen Mutter keine Beteiligtenstellung und daher kein Rekursrecht zu. (T1); Veröff: SZ 74/113 Auch;...

Rechtssatz20. Mai 2026ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0014466

Original im RIS öffnen · PDF

Quelle: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Die lokale Darstellung, Verlinkungen und Kontextangaben dienen der Orientierung und ersetzen keine juristische Prüfung.

Entscheidung

OGH · 7Ob510/94; 1Ob100/01i; 5Ob128/07w; 9Ob16/14i; 8Ob123/18y; 4Ob89/25d; 8Ob47/26h · 20. Mai 2026

7Ob510/94; 1Ob100/01i; 5Ob128/07w; 9Ob16/14i; 8Ob123/18y; 4Ob89/25d; 8Ob47/26h · OGH · 20. Mai 2026

Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0014466

Entscheidungsdatum

20.05.2026

Geschäftszahl

7Ob510/94; 1Ob100/01i; 5Ob128/07w; 9Ob16/14i; 8Ob123/18y; 4Ob89/25d; 8Ob47/26h

Norm

AußStrG §9 A2b

Rechtssatz

Eine Rechtsmittelbefugnis kann im Außerstreitverfahren den Beteiligten nur bei Verletzung ihrer Rechte eingeräumt werden. Wurde vom Rekursgericht die Bewilligung der Adoption trotz Zustimmung des leiblichen Vaters versagt, steht dem leiblichen Vater ein auf die Bewilligung der Adoption gerichtetes Rechtsmittel nicht zu.

Entscheidungstexte

TE OGH 1994-03-23 7 Ob 510/94

TE OGH 2001-06-26 1 Ob 100/01i

Auch; Beisatz: Der leiblichen Mutter kommt im Verfahren zur Ersetzung der Zustimmung des leiblichen Vaters zur Adoption des Minderjährigen durch den nunmehrigen Ehemann der leiblichen Mutter keine Beteiligtenstellung und daher kein Rekursrecht zu. (T1); Veröff: SZ 74/113

TE OGH 2007-10-02 5 Ob 128/07w

Auch; nur: Eine Rechtsmittelbefugnis kann im Außerstreitverfahren den Beteiligten nur bei Verletzung ihrer Rechte eingeräumt werden. (T2); Beisatz: Ein von einem Verfahren nach §§ 15 ff LiegTeilG betroffener Grundeigentümer kann nur eigene Rechte geltend machen; für die Wahrnehmung der Rechte Dritter fehlt ihm die materielle Beschwer. (T3)

TE OGH 2014-03-25 9 Ob 16/14i

Auch; Beisatz: Die Versagung der Bewilligung der Adoption greift nicht in Rechte des zustimmenden Elternteils ein. Es fehlt diesem daher mangels Beschwer an der Rechtsmittelbefugnis. Dann aber, wenn leibliche Eltern im Interesse des Minderjährigen agieren und als dessen gesetzlicher Vertreter auftreten, ist die Rekurslegitimation zu bejahen. (T4)

TE OGH 2018-10-24 8 Ob 123/18y

Auch

TE OGH 2025-09-29 4 Ob 89/25d

vgl; nur T2

TE OGH 2026-05-20 8 Ob 47/26h

vgl

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0014466

Normen

AußStrG §9 A2b