OGH

OGH · 12Os157/93; 15Os86/94 · 23. Juni 1994

Vgl auch; Beisatz: Das bloß formale Unterbleiben der beschlußmäßigen Einbeziehung und Ausdehnung der Voruntersuchung, somit die Berücksichtigung auch weiterer strafbarer Handlungen im angefochtenen Beschluß, vermag nach Lage der Dinge weder die Rechtmäßigkeit der Fortsetzung der Untersuchungshaft zu beeinträchtigen...

Rechtssatz23. Juni 1994ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0060944

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Entscheidung

OGH · 12Os157/93; 15Os86/94 · 23. Juni 1994

12Os157/93; 15Os86/94 · OGH · 23. Juni 1994

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Normen

GRBG §7StPO §180