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OGH · 5N503/93; 5Nd507/99; 7Ob297/02f · 15. Januar 2003

Vgl auch Vgl auch; Beisatz: Über ein hiegegen erhobenes Rechtsmittel hat der diesem und nicht dem ersuchenden Gericht übergeordnete Gerichtshof zu entscheiden. Dies hat auch für ein - sonstiges - Rechtsmittel gegen einen Beschluss des Rechtshilfegerichtes zu gelten....

Rechtssatz15. Januar 2003ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0059260

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Entscheidung

OGH · 5N503/93; 5Nd507/99; 7Ob297/02f · 15. Januar 2003

5N503/93; 5Nd507/99; 7Ob297/02f · OGH · 15. Januar 2003

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Normen

AußStrG §9 A2dGebAG 1975 §39 Abs1