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OGH · 6Ob580/92; 3Ob300/05x · 29. März 2006

Veröff: SZ 65/104 Beisatz: Die von der Sicherheitsbehörde gemäß §9 VereinsG1951 ausgestellte Bestandsbescheinigung des Vereins stellt zwar eine widerlegbare Vermutung für dessen rechtliche Existenz auf, eine konstitutive Wirkung wird der Nichtuntersagung jedoch nicht zuerkannt. (T1)

Rechtssatz29. März 2006ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0009108

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Entscheidung

OGH · 6Ob580/92; 3Ob300/05x · 29. März 2006

6Ob580/92; 3Ob300/05x · OGH · 29. März 2006

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