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OGH · 6Ob711/87; 7Ob71/00t; 2Ob105/17f · 16. Mai 2018

JBl 1988,373 = NZ 1988,329 Auch; Beisatz: In einem solchen Rechtsstreit zwischen den Erben und den Nacherben muss zunächst geklärt werden, ob für die Erblasserin die Nacherbeneinsetzung ihrer Enkelkinder oder die Vorerbeneinsetzung ihrer Kinder Vorrang haben sollte. (T1)...

Rechtssatz16. Mai 2018ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0012566

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Entscheidung

OGH · 6Ob711/87; 7Ob71/00t; 2Ob105/17f · 16. Mai 2018

6Ob711/87; 7Ob71/00t; 2Ob105/17f · OGH · 16. Mai 2018

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