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OGH · 4Ob159/83; 9ObA74/89; 8ObA2152/96w · 14. November 1996

Vgl auch; Beisatz: Durch die Ermahnung hat freilich der Dienstgeber auf sein Kündigungsrecht verzichtet; nur ein danach eingenommenes oder allenfalls ein dem Dienstgeber erst später zur Kenntnis gelangendes Verhalten könnte in einem solchen Fall die Kündigung rechtfertigen. (T1)...

Rechtssatz14. November 1996ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0082268

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Entscheidung

OGH · 4Ob159/83; 9ObA74/89; 8ObA2152/96w · 14. November 1996

4Ob159/83; 9ObA74/89; 8ObA2152/96w · OGH · 14. November 1996

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Normen

VBG §32 Abs2 lita