Entscheidung
OGH · 2Ob531/82; 6Ob60/12k; 6Ob47/24s · 26. März 2025
2Ob531/82; 6Ob60/12k; 6Ob47/24s · OGH · 26. März 2025
Den vollständigen Entscheidungstext findest du im verknüpften RIS-Original.
Normen
GmbHG §36GmbHG §38
OGH
nur: Die Generalversammlung darf nicht zu einem Zeitpunkt angesetzt werden, an dem bekanntermaßen Gesellschafter nicht anwesend sein werden. (T1); Beisatz: Die Verpflichtung, bei Wahl des Ortes und Termins der Generalversammlung auf die Interessen der Gesellschafter Bedacht zu nehmen,...
Quelle: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Die lokale Darstellung, Verlinkungen und Kontextangaben dienen der Orientierung und ersetzen keine juristische Prüfung.
Entscheidung
2Ob531/82; 6Ob60/12k; 6Ob47/24s · OGH · 26. März 2025
Den vollständigen Entscheidungstext findest du im verknüpften RIS-Original.