OGH

OGH · 5Ob768/81; 1Ob8/93; 4Ob137/06k · 21. November 2006

Auch Beisatz: Der vom Gewerbeinhaber bestellte gewerberechtliche Geschäftsführer ist gemäß §39 Abs1 GewO dem Gewerbeinhaber gegenüber für die fachlich einwandfreie Ausübung des Gewerbes und der Behörde gegenüber für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften verantwortlich. Seine Aufgabe ist es...

Rechtssatz21. November 2006ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0049461

Original im RIS öffnen · PDF

Quelle: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Die lokale Darstellung, Verlinkungen und Kontextangaben dienen der Orientierung und ersetzen keine juristische Prüfung.

Entscheidung

OGH · 5Ob768/81; 1Ob8/93; 4Ob137/06k · 21. November 2006

5Ob768/81; 1Ob8/93; 4Ob137/06k · OGH · 21. November 2006

Den vollständigen Entscheidungstext findest du im verknüpften RIS-Original.

Normen

AktG §70ArbGerG §2 Abs2 II2GenG §15 Abs1GewO 1973 §9 Abs1GewO 1973 §39 Abs1GmbHG §15 Abs1