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OGH · 5Ob895/76; 7Ob721/89; 1Ob577/94; 6Ob70/07y; 3Ob92/11t; 3Ob97/18p; 17Ob10/25g · 7. Oktober 2025

nur: Die Benachteiligungsabsicht kann auch gegenüber einer erst im Entstehen begriffenen Forderung gegeben sein. (T1) Beisatz: Es ist gleichgültig welche Gläubiger der Schuldner benachteiligen wollte, gegenwärtige, künftige, bestimmte, unbestimmte, alle oder einige. Auch wer gar keine Gläubiger hat,...

Rechtssatz7. Oktober 2025ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0050608

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Entscheidung

OGH · 5Ob895/76; 7Ob721/89; 1Ob577/94; 6Ob70/07y; 3Ob92/11t; 3Ob97/18p; 17Ob10/25g · 7. Oktober 2025

5Ob895/76; 7Ob721/89; 1Ob577/94; 6Ob70/07y; 3Ob92/11t; 3Ob97/18p; 17Ob10/25g · OGH · 7. Oktober 2025

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AnfO §2IO §28