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OGH · 3Ob66/76; 3Ob75/78; 3Ob299/99p; 3Ob255/06f; 10Ob56/18k; 3Ob50/21f; 3Ob205/25f · 27. Januar 2026

Beisatz: Im umgekehrten Fall, also wenn ein Verpflichteter mehreren Gläubigern denselben Betrag zu zahlen verpflichtet ist, ohne dass sich eine Gesamtforderung aus dem Titel ergibt, muss dann entsprechend gelten, dass jeder von ihnen Exekution nur zur Hereinbringung des...

Rechtssatz27. Januar 2026ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0000451

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Entscheidung

OGH · 3Ob66/76; 3Ob75/78; 3Ob299/99p; 3Ob255/06f; 10Ob56/18k; 3Ob50/21f; 3Ob205/25f · 27. Januar 2026

3Ob66/76; 3Ob75/78; 3Ob299/99p; 3Ob255/06f; 10Ob56/18k; 3Ob50/21f; 3Ob205/25f · OGH · 27. Januar 2026

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Normen

ABGB §888EO §7 Ba