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OGH · 2Ob229/73; 2Ob632/87 · 15. März 1988

SZ 47/29 nur: Der Unterschied zwischen dem nicht verbücherten Servitutsberechtigten besteht gegenüber dem Besteller nur darin, daß der außerbücherliche keine Möglichkeit zu einer bücherlichen Verfügung hat und seine Stellung durch bücherliche Verfügungen des Eigentümers gegenüber einem gutgläubigen Dritten...

Rechtssatz15. März 1988ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0010977

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Entscheidung

OGH · 2Ob229/73; 2Ob632/87 · 15. März 1988

2Ob229/73; 2Ob632/87 · OGH · 15. März 1988

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