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OGH · 8Ob106/73; 1Ob18/08s · 3. April 2008

nur: Dem Gericht obliegt die Erforschung des anzuwendenden Rechtes und seiner Normen nur im Rahmen der geltend gemachten Ansprüche und Einwendungen. Es muss nicht durch Erforschung der anzuwendenden Sachnormen dem Beklagten Einwendungen gegen den Klagsanspruch überhaupt erst ermöglichen....

Rechtssatz3. April 2008ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0009201

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Entscheidung

OGH · 8Ob106/73; 1Ob18/08s · 3. April 2008

8Ob106/73; 1Ob18/08s · OGH · 3. April 2008

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