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OGH · 6Ob227/61; 4Ob591/71; 8ObA68/12a; 5Ob219/19w · 17. April 2020

Veröff: SZ 34/92 nur: Nach Ablauf der vierzehntägigen Frist ist der Rechtsanwalt im Innenverhältnis - ohne Rücksicht darauf, ob dem Gericht im Anwaltsprozess ein neuer Vertreter bekanntgegeben wurde oder nicht - gegenüber der eigenen Partei zu handeln weder...

Rechtssatz17. April 2020ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0035772

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Entscheidung

OGH · 6Ob227/61; 4Ob591/71; 8ObA68/12a; 5Ob219/19w · 17. April 2020

6Ob227/61; 4Ob591/71; 8ObA68/12a; 5Ob219/19w · OGH · 17. April 2020

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Normen

ZPO §36 Abs2RAO §11 Abs2