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OGH · 2Ob68/54; 6Ob34/01w; 7Ob220/08s; 1Ob165/14t · 18. September 2014

Vgl auch; Beisatz: Bei Überschuldung des Nachlasses besteht eine Verpflichtung der Erben zur quotenmäßigen Befriedigung der Gläubiger schon ab Abgabe der bedingten Erbserklärung. Wenn ein Gläubiger damit nicht einverstanden ist, kann er einen Konkursantrag stellen. Nach der Einantwortung...

Rechtssatz18. September 2014ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0015478

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Entscheidung

OGH · 2Ob68/54; 6Ob34/01w; 7Ob220/08s; 1Ob165/14t · 18. September 2014

2Ob68/54; 6Ob34/01w; 7Ob220/08s; 1Ob165/14t · OGH · 18. September 2014

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