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OGH · 3Ob163/54; 7Ob620/89 · 6. Juli 1989

Veröff: SZ 27/72 Auch; Beisatz: Der Kauf auf Probe ist ein Kaufvertrag, der unter der aufschiebenden Bedingung der Genehmigung der Sache durch den Käufer geschlossen wird; es steht allein im Belieben des Käufers, ob er genehmigt oder nicht....

Rechtssatz6. Juli 1989ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0020273

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Entscheidung

OGH · 3Ob163/54; 7Ob620/89 · 6. Juli 1989

3Ob163/54; 7Ob620/89 · OGH · 6. Juli 1989

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ABGB §1080