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OGH · 6Ob111/24b · 4. Juni 2025

Auch in diesem Fall ist die Anfertigung einer Niederschrift nach § 40 Abs 1 GmbHG kein Wirksamkeiterfordernis der Entschließung. Es genügt daher der Wille des Alleingesellschafters. Dies jedenfalls dann, wenn er sich nicht als bloßes Internum darstellt. (T1)

Rechtssatz4. Juni 2025ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135459

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Entscheidung

OGH · 6Ob111/24b · 4. Juni 2025

6Ob111/24b · OGH · 4. Juni 2025

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Normen

GmbHG §34 Abs1GmbHG §40 Abs1

Kontext