OGH

OGH · 9ObA57/24h; 8ObA33/24x · 24. Oktober 2024

Kann in einem derartigen Verfahren nicht festgestellt werden, ob eine Saisonbranche vorliegt, geht dies zu Lasten des behauptungs- und beweispflichtigen, klagenden Arbeitnehmers. In diesem Fall sind die gesetzlichen Kündigungsfristen und -termine des § 1159 Abs 2 ABGB nicht...

Rechtssatz24. Oktober 2024ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134913

Original im RIS öffnen · PDF

Quelle: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Die lokale Darstellung, Verlinkungen und Kontextangaben dienen der Orientierung und ersetzen keine juristische Prüfung.

Entscheidung

OGH · 9ObA57/24h; 8ObA33/24x · 24. Oktober 2024

9ObA57/24h; 8ObA33/24x · OGH · 24. Oktober 2024

Der Entscheidungstext ist noch nicht lokal gespeichert. Die Aktualisierung wurde im Hintergrund vorgemerkt; die Originalquelle im RIS ist verknüpft.

Normen

ABGB §1159 Abs2ArbVG §56 Abs6