OGH

OGH · 2Ob49/21a; 2Ob57/23f · 20. April 2023

Beisatz: Beim „Stand der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaften“ handelt es sich um einen unbestimmten Begriff, dessen Bestimmung auf Tatsachenebene zu erfolgen hat. (T1)Beisatz: Die Ablehnung einer bestimmten Behandlungsmethode setzt eine sachliche Rechtfertigung voraus. Diese läge etwa vor, wenn...

Rechtssatz20. April 2023ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133608

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