OGH

OGH · 10ObS36/15i · 30. Juni 2015

Beisatz: Eine rückwirkende Gesetzesänderung stellt keine Änderung der für die Zuerkennung maßgeblichen Tatsachengrundlage dar. (T1); Veröff: SZ 2015/67

Rechtssatz30. Juni 2015ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130215

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