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OGH · 6Ob73/14z; 6Ob253/16y · 27. Februar 2017

Auch; Beisatz: Hier: Verschmelzung von zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung: Der Gesellschafterbeschluss nach § 98 GmbHG kann nicht außerhalb der Neunmonatsfrist des § 220 Abs 3 AktG nachgetragen werden. (T1)

Rechtssatz27. Februar 2017ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129500

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Entscheidung

OGH · 6Ob73/14z; 6Ob253/16y · 27. Februar 2017

6Ob73/14z; 6Ob253/16y · OGH · 27. Februar 2017

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Normen

FBG §17 Abs1